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08. Dezember 2011
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Lkw-Halter haftet für Schaden durch Steinschlag an Pkw

Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw, wofür unbestreitbar ein vorausfahrender Lkw verantwortlich ist, bedarf es keines weiteren Beweises seitens des betroffenen Autofahrers zur genauen Art und Weise des Unfallhergangs.

Dem offensichtlichen Schadensverursacher dagegen obliegt die Klärung der für einen Haftungsausschluss seinerseits relevanten Frage, ob der Stein von der schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Lkw nur aufgewirbelt wurde. Das hat das Landgericht Heidelberg klargestellt. Eine Frau fuhr mit ihrem Pkw hinter einem mit Kies und Bauschutt beladenen Lkw hinterher, als plötzlich ein Schlag zu vernehmen war. In der Frontscheibe war ein Loch entstanden, das sich zunehmend zu einem Riss erweiterte. Auf den geistesgegenwärtigen Zuruf der Mutter konnte sie noch den weiterfahrenden Lkw mit ihrem Handy fotografieren.

Nach Überzeugung des Gerichts gilt damit der für die Gefährdungshaftung notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem "Betrieb" des Lkw und dem Schaden am Pkw als nachgewiesen. Gegenverkehr schlossen die Richter als Ursache aus. Denn dazu hätte sich ein Fahrzeug aus dem Bereich der Gegenfahrbahn seitlich auf das dann dem Steinschlag ausgesetzte Auto zubewegen müssen, was definitiv nicht der Fall war. Ein Sachverständiger konnte überzeugend darlegen, dass ein vom fahrenden Lkw aus einer Höhe von knapp vier Metern herab gefallener Kiesel sehr wohl den Weg in die Frontscheibe des Pkw genommen haben kann, indem er wie ein Tennisball von der Fahrbahn wieder hoch gesprungen ist. Zumal die Ladefläche offenbar nicht von der vorgeschriebenen Plane abgedeckt und damit ungesichert war. Womit die Indizien dagegen sprechen, dass es sich beim dem Schaden um ein durch den Lkw-Fahrer unabwendbares Ereignis handelt.

Die Autofahrerin dagegen hatte keine Möglichkeit, dem durch den "Betrieb" des Lkw - egal in welcher Weise - entstandenen Steinschlag auszuweichen oder auf irgendeine Art vorzubeugen.