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21. November 2011
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Finanzforscher wollen höhere Besteuerung von Dienstwagen

Gutachter des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität Köln, die im Auftrag des Bundesumweltministeriums handeln, wollen die ihrer Ansicht nach „günstigen Steuerregelungen bei der Finanzierung von Geschäftswagen“ beseitigen.

Bekanntlich müssen Dienstwagenberechtigte den privaten Nutzen des Fahrzeugs pauschal mit 1 % des Anschaffungslistenpreises versteuern, der auf das monatliche Gehalt aufgeschlagen wird. „Die Pauschale ist ziemlich niedrig angesetzt“, zitiert die Financial Times Deutschland den Kölner Finanzforscher Michael Thöne. Nach dessen Meinung wirkt die Pauschale „faktisch als steuerliche Subvention“, beim Kauf und beim Unterhalt: Denn die laufenden Kosten des Geschäftswagens, wie etwa für Treibstoff, kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben geltend machen - unabhängig davon, wie oft der Wagen tatsächlich geschäftlich genutzt wird. Damit animiere der Staat Dienstwagenfahrer, möglichst viel privat mit dem Auto zu fahren.  

Die FTD weiter: Dem Staat entgingen durch sein Sponsering Steuereinnahmen in Milliardenhöhe – das Gutachten geht von einem Minus von jährlich 2,9 bis 4,6 Mrd. Euro aus. Bei ihren Überlegungen zu einer gerechteren steuerlichen Handhabung von Geschäftsautos orientieren sich die Kölner Finanzforscher am Vorbild Großbritannien: Danach empfehlen sie eine Besteuerung, die umso geringer ausfällt, je weniger CO2 ein Fahrzeug ausstößt. Das freilich würde die deutschen Automobilhersteller massiv treffen, weshalb sie, aber auch die Leasingbranche, absolut gegen eine Änderung der Dienstwagenbesteuerung sind.

Die Finanzforscher wollen zudem den privaten Nutzen stärker als bislang besteuern, und zwar dermaßen, dass 75 % der jährlichen Fahrleistung der privaten Sphäre zugeordnet und damit den geldwerten Vorteil erhöht werden soll, sofern der Steuerpflichtige nicht eine höhere dienstliche Nutzung per Fahrtenbuch nachweist. Ausgenommen davon wären nur die Strecken zur Arbeit. Außerdem müssten Mitarbeiter auch einen Teil der laufenden Kosten als geldwerten Vorteil versteuern, wenn das Unternehmen diese Kosten trägt. Im Ergebnis sollen Mitarbeiter mit Dienstwagen nicht besser gestellt werden als Nutzer eines Privatautos.