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10. Oktober 2011
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Intelligente Versteuerung des geldwerten Vorteils von Firmenwagen

Eine neue nutzerfreundliche Software ermöglicht im Rahmen der neuen Rechtslage Einsparungen durch Steuervorteile für die Firmenwagennutzung bei Anmeldung bis 31. Dezember 2011

Mit der aktuellen Rechtslage im Rahmen der 1 %-Regelung für die Firmenwagennutzung bietet der Gesetzgeber jetzt eine Alternative zur pauschalen Versteuerung für Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstelle. Der Zuschlag wird nach dieser neuen Variante nur für die tatsächlich durchgeführten Fahrten und nicht wie bislang ausschließlich pauschal ermittelt. Statt der Monatspauschale in Höhe von 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer können, wie berichtet, nun 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer für die durchgeführten Fahrten angesetzt werden. Damit Firmenwagennutzer und Arbeitgeber diese neue Möglichkeit der Steuerersparnis nutzen können, hat das Mobilitäts-Beratungsunternehmen Ecolibro eine einfache Internet-Anwendung namens „Minitax“ entwickelt.  

Als sichere Internet-Lösung bietet die Minitax-Software Dienstwagen-Nutzern die Möglichkeit, die steuerlichen Abgaben für die private Nutzung des Geschäftsautos im Rahmen des geldwerten Vorteils ohne die Führung eines Fahrtenbuchs erheblich zu reduzieren. Auch für den Arbeitgeber selbst sind die Einsparmöglichkeiten durch die neue Rechtslage nach Erfahrung der Mobilitätsberater von Ecolibro deutlich höher als dies den meisten Fuhrparkverantwortlichen bekannt ist. „Unternehmen mit Fuhrpark sollten diese neue Variante im Steuerrecht nutzen, denn sie senken mit jedem eingesparten Euro beim geldwerten Vorteil des Mitarbeiters die eigenen Kosten ebenfalls um über 20 %“, erläutert Ecolibro-Geschäftsführer Michael Schramek. Zudem schaffen die Unternehmen ein Anreizsystem zur geringeren Nutzung der Firmenfahrzeuge und können so einen Beitrag zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes leisten.  

Bereits ab durchschnittlich zwei Tagen pro Woche, an denen der Mitarbeiter seinen Firmenwagen nicht für den Weg zur Arbeit nutzt, lohnt sich die Teilnahme an dem neuen Berechnungsmodell.