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11.498 Euro fürs Downloaden von Navi-Software...
Käufer von Smartphones mit vorinstallierter Navigationssoftware müssen nicht für die Übertragungskosten einer ersten Programmaktualisierung aufkommen, wenn der Anbieter sie davor nicht gewarnt hat. Das entschied das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung.In dem Verfahren wollte ein Mobilfunkanbieter von einem Kunden 11.498,05 Euro für den automatisch gestarteten kostenpflichtigen Dienst eintreiben, scheiterte aber an den Richtern. Der Kunde muss lediglich 35,93 Euro für andere Mobilfunkleistungen von der fraglichen Rechnung zahlen.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Käufer bei dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen, der lediglich eine gelegentliche Internetnutzung vorsah und bei dem exzessive Datenübertragungen schnell sehr teuer werden. Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss hatte der Anbieter dem Kunden ein Handy verkauft, bei dem laut Werbung eine Navigationssoftware installiert war. Als der Kunde diese öffnete, startete ein Download des neuesten Kartenmaterials, der mehrere Stunden dauerte und die extrem hohen Kosten verursachte.
Der Mobilfunkanbieter hat nach Angaben des Gerichts in diesem Fall keinen Anspruch auf Bezahlung, weil er seine vertraglichen „Nebenpflichten“ verletzte, indem er dem Kunden das Handy „ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle“ verkaufte. Beide Vertragsparteien hätten eine Fürsorgepflicht, nach der sie möglichst Schäden von der andere Seiten abwenden müssten.
Wenn ein Handy mit Navigationssoftware verkauft werde, gehe der Kunde davon aus, dass es auch mit aktuellen Karten geliefert werde, oder dass er diese bei der Erstinstallation umsonst herunterladen könne. Falls dies nicht der Fall ist, müsse der Verkäufer „ausdrücklich“ darauf hinweisen. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. OLG Schleswig-Holstein, Urteil veröffentlicht am 26.09.2011, Az.: 16 U 140/10


