News Recht, Steuern, Versicherung

27. Juli 2011
« VorherigeNächste »

Falsche Kilometerangaben werden teuer

Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden.

Auf jeden Fall aber muss man mit einer rückwirkenden Änderung der Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer über Jahre hinweg in seine Einkommenssteuererklärung falsche Angaben zu den Entfernungskilometern der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemacht. Anstatt der tatsächlichen zehn Entfernungskilometer hatte er seit 1996 eine Strecke von 28 km angegeben. Erst 2006 stellte die Finanzbehörde durch eine Abfrage im Routenplaner fest, dass die Angaben nicht korrekt waren. Sie änderte daraufhin rückwirkend die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zehn Jahre.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hielt die rückwirkende Änderung für rechtlich zulässig, da durch die Routenplanerabfrage neue Tatsachen bekannt geworden seien, was eine Änderung der Einkommenssteuerbescheide notwendig machte. Die zuvor jahrelang überhöhten Angaben des Steuerpflichtigen seien für das Finanzamt weder widersprüchlich noch zweifelhaft gewesen.               Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, Az.: 3 K 2635/08