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EU-Gericht: TDI ist keine Marke
Audi und Konzernmama Volkswagen haben seit heute ein ganz dickes Problem: Sie dürfen TDI nicht als Marke registrieren lassen. Nicht in Deutschland und nicht in Europa.TDI ist keine konzerneigene Marke, sagte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Und de EU-Richter bestätigten damit am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des EU-Harmonierungsamts. Gleichzeitig wiesen sie eine entsprechende Klage von Audi und Volkswagen zurück (Rechtssache T-318/09). Beide Autobauer bleiben zudem auf den Kosten des Verfahrens sitzen.
Nach Ansicht der Richter sind die Buchstaben "TDI" nicht als Marke, sondern nur als Abkürzung für eine technische Eigenschaft und die Bauart anzusehen. Die Abkürzung stehe allgemein für "Turbo Diesel Injection" bzw. "Turbo Direct Injection". Die Buchstabenkombination habe keine Unterscheidungskraft in der EU und weise nicht eindeutig auf einen Motor des Ingolstädter Autoherstellers hin.
Nach geltendem Recht können Angaben wie TDI (oder CDI oder d oder CDTI oder TDCI usw.), die nur die Merkmale einer Ware beschreiben, nicht als Marke eingetragen werden. Audi hat nach eigenen Angaben „TDI“ bereits in vielen Ländern als Markenzeichen registriert, strebte aber eine EU-einheitliche Regelung an.


