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03. September 2010
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Verfassungsrichter statuierten ein Exempel

Verkehrssünder können auch Verfassungsrichter nerven. Gegen einen Autofahrer von Beruf Jurist und dessen Rechtsanwalt wurde jetzt wegen einer sinnlosen und substanzlosen Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr von insgesamt 2.200 Euro verhängt.

Wie die Financial Times Deutschland schreibt, hatten die beiden eine Verfassungsbeschwerde von 1.282 Seiten eingereicht. In dem Beschluss vom Donnerstag heißt es, die Verfassungsbeschwerde sei trotz ihres Umfangs substanzlos und rechtsmissbräuchlich.

Im Ursprungsverfahren waren gegen den Autofahrer zwei Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von 175 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt worden. Der Verkehrssünder, selbst Jurist, wehrte sich ohne Erfolg vor allen Gerichtsinstanzen gegen seine Verurteilung. Dann legte er durch seinen Anwalt den Wälzer von Verfassungsbeschwerde vorn. Darin verdächtigte er auch die Verkehrsrichter, sie zeigten eine „wahnartige Verkennung des Verfassungsrechts.“  

Einer Kammer des Zweiten Senats reagierte jetzt mit einer Missbrauchsgebühr für den Verkehrssünder und dessen Anwalt. Die Verfassungsbeschwerde erfülle nicht einmal die Mindestanforderungen an eine nachvollziehbare Begründung, so der einstimmige Beschluss.